Zuzahlung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die der Kostendämpfung dienen sollen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip herrscht, der Versicherte also grundsätzlich nicht in Vorlage treten muss, sind die Selbstbehalte so ausgestaltet, dass der Versicherte einen Teilbetrag an den Leistungserbringer (Arzt, Apotheker, Krankenhaus usw.) zahlen muss. Darunter fallen gegenwärtig (2004) z.B. die Rezept- und die Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Verbandmitteln, Hilfsmitteln, Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Fahrtkosten, Haushaltshilfen und Soziotherapie.
Soziale Auswirkungen
Eine sozial nicht vertretbare Belastung der Versicherten soll durch die so genannten Überlastungsgrenzen (2% des Bruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen 1%) vermieden werden.
Ein massiver Selbstbehalt hat den größten Einfluss bei sozial schwachen Gruppen, und hier besonders beim ersten Arztbesuch. Dies ist problematisch, wenn ein Erstbesuch beim Arzt sinnvoll wäre: mit diesen Erfahrungen haben die Niederlande die bereits 1995 eingeführte Kostenbeteiligung im Jahr 2000 gestrichen. Auch scheint sich hier das Solidaritätsprinzip des Versicherungsprinzip umzukehren: bezahlen müssen nun die Kranken selbst, und die sozial Schwachen werden trotz sozialer Abfederung relativ am stärksten beteiligt. Das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen sieht Selbstbehalte wie folgt: "Selbstbeteiligungen treffen primär schwächere Gruppen wie chronisch Kranke und Personen mit niedrigem Einkommen und kommen somit auch in Konflikt mit den sozialen Zielen der Solidargemeinschaft."
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung, in der grundsätzlich das Erstattungsprinzip gilt, erhält der Versicherte vom Versicherer in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts keine Erstattungsleistungen. Dadurch beeinflussen die Selbstbehalte auch den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag (die Versicherungsprämie).
Die Versicherung erreicht durch den Selbstbehalt, dass die Versicherten kleinere Rechnungen nicht mit ihm abrechnen, was unter anderem auch Verwaltungskosten beim Versicherer spart.
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