Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten werden die Ausgaben genannt, die der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes aufzuwenden hat
Dies ist insofern von Bedeutung, als diese Kosten für das Unternehmen kalkulatorisch erfasst werden müssen, um dem Unternehmer eine objektive Übersicht über die Einnahmen-/Kostensituation für unternehmerische Entscheidungen, wie z. B. die Preisfindung zu treffen.
Deshalb gehören zu den Lohnnebenkosten alle Kosten, die einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber mittelbar und unmittelbar über die eigentliche Lohnzahlung hinaus durch die eingestellte Arbeitskraft entstehen. Anders ausgedrückt sind Lohnnebenkosten all diejenigen Kosten, die ein Unternehmen für einen Arbeitnehmer zusätzlich zu den Lohnkosten zu tragen hat. Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer stellen also im Grunde genommen zusätzliches Bruttoeinkommen dar, denn die Veranlassung zur Versicherung sozialer Risiken entfielen durch einen Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) nicht, d. h. der Arbeitnehmer müsste diese Kosten in jedem Falle tragen.
So werden zu den Lohnnebenkosten ebenso die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kosten für den bezahlten Tarifurlaub und andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Tantiemen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mehrarbeits- und Sonderzuschlagszahlungen, Firmenfahrzeug, verbilligtes Kantinenessen oder Betriebsausflug) gezählt.
Dagegen fallen mittelbare Kosten, wie anteilmäßiger Stromverbrauch, Berufsgenossenschaftsbeiträge, baurechtliche Veränderungen oder arbeitsplatzbezogene Abschreibungen unter die Lohnnebenkosten, sofern sie eindeutig einem Arbeitsplatz zugeordnet werden können.
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