Krankenkassen und Beiträge im Vergleich speziell für Freiberufler, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure
Die privaten Krankenkassen sind im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen für Freiberufler nicht unbedingt auch die günstigste Krankenversicherungsalternative. Als ich mich z.B. vor einigen Jahren freiberuflich selbständig machte, waren die Sondertarife einer gesetzlichen Krankenkasse wesentlich günstiger als die Tarife der privaten Krankenversicherungen.
Sofern Sie eine freiberufliche Tätigkeit geistig höherer Art als Angestellter ausüben also z.B. als angestellter Apotheker, Architekt, Arzt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Tierarzt oder Zahnarzt, können Sie nach der 3-Jahres-Regel der Gesundheitsreform 2007 nur dann eine private Krankenversicherung abschliessen, wenn Ihr Jahresbruttoeinkommen 3 Jahre lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2009 bei 48.600 Euro brutto bzw. monatlich 4.050 Euro brutto. Das Mindesteinkommen für 2007 und 2008 können Sie der Website der deutschen Bundesregierung unter Presse- und Informationsamt der Bundesregierung entnehmen.
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Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Vergleich: