Besser PKV oder GKV als Arbeitnehmer, Angestellter oder Arbeiter?
Diese Frage ist relativ schnell beantwortet.
Seit der Gesundheitsreform 2007 können Sie als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, Angestellter oder Arbeiter nur nach Erfüllung der 3-Jahres-Regel in die private Krankenversicherung wechseln. Das bedeutet, dass Ihr Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre höher als die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze gewesen sein muß.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2009 beträgt nach der Gesundheitsreform 2009 48.600 Euro brutto. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2008 und 2007 ist einige hundert Euro geringer. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2009 entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.050 Euro. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt einheitlich für ganz Deutschland, also auch für die Neuen Bundesländer.
Wenn Sie Wert auf eine besonders qualifizierte medizinische und zahnärztliche Behandlung legen, käme vielleicht eine Krankenzusatzversicherung in Betracht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung nicht erfüllen. Die Beiträge für Krankenzusatzversicherungen können Sie mit Hilfe der Tarifrechner einiger Finanzportale auch anonym vergleichen, also ohne dass Sie Ihre persönlichen Daten eingeben müssen.
Wenn Sie mit Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse nicht zufrieden sind, können Sie die Beiträge und Versicherungsleistungen anderer gesetzlicher Krankenkassen kostenlos und teilweise auch anonym vergleichen.
Finanzportale mit teilweise anonymen Beitragsberechnungen:
Diese Seite bei folgenden Social-Bookmarking-Diensten aufbewahren oder weiterempfehlen: